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yaya – the One Pot place
AGB`s

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von YAYA im Zusammenhang mit dem Betrieb der YAYA Restaurants.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit YAYA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn YAYA in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden eine Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(1) Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des YAYA auftreten, wird YAYA bei Kenntnis, oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hin, bemüht sein, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die wesentlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), haftet YAYA auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung von den Organen des YAYA oder einem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf € 125.000,00 für Personenschäden und € 5.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

(3) Wenn und soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung von YAYA auf Schadensersatz auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

(1) Mitgebrachte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Gasträumen des YAYA. YAYA übernimmt für den Verlust, den Untergang oder für die sonstige Beschädigung keine Haftung, es sei denn, YAYA und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(2) Um Beschädigungen vorzubeugen, ist das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen nicht zulässig.

(3) Vom Gast mitgebrachte Gegenstände sind beim Verlassen des Restaurants mitzunehmen. Kommt der Gast dem nicht nach, darf YAYA die Entfernung und Lagerung auf Kosten und Risiko des Gastes vornehmen. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. YAYA bewahrt zurückgelassene Sachen auf das Risiko des Gastes drei Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Gast zu tragen. Eine Haftung von YAYA ist ausgeschlossen, es sei denn, YAYA und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

(1) Der Gast verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten, dass in seinen wesentlichen Passagen am Eingang aushängt. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind die Mitarbeiter verpflichtet. Sie sind berechtigt, am Einlass Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter der Gäste zu überprüfen. Gemäß § 5 Abs. 1 JuSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren das Betreten des YAYA nur in Begleitung Erziehungsberechtigter und bis 22:00 Uhr gestattet. Jugendlichen ab 16 Jahren in Begleitung Erziehungsberechtigter ist der Aufenthalt im YAYA bis Mitternacht gestattet.

(2) Kinder und Jugendliche müssen auf Verlangen des Personals einen gültigen Personalausweis oder Reisepass oder ein sonstiges gültiges amtliches Dokument mit Lichtbild, aus dem ihr Name und das Geburtsdatum ersichtlich sind, am Eingang vorzeigen; anderenfalls kann der Eintritt in das YAYA durch die Mitarbeiter verweigert werden.

Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten. Aus Sicherheitsgründen können am Einlass vom Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchgeführt werden.

(1) Ein Anspruch auf Einlass und Zutritt zum YAYA besteht nicht. Die Mitarbeiter sind berechtigt, den Zutritt zu verweigern und in begründeten Fällen Hausverbote (siehe § 10) zu erteilen.

(2) Ein Sitzplatzanspruch besteht ebenfalls nicht.

Es gelten die im Eingangsbereich und in den Bestellterminals ausgewiesenen gültigen Preise bzw. Preislisten.

Im Brandfall sind die grün-weiß beschilderten Notausgänge zu benutzen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

(1) YAYA steht durch den jeweiligen Restaurantleiter das Hausrecht zu.
Sofern Gäste auf den zu YAYA gehörenden Flächen Straftaten begehen, insbesondere gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, der Prostitution oder dem Glücksspiel nachgehen, wird von YAYA ein sofortiges und dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige bei den zuständigen Behörden erstattet. Gäste, die Unruhe stiften, andere Gäste oder Mitarbeiter von YAYA beleidigen oder Schlägereien anfangen, erhalten ebenfalls sofortiges Hausverbot. Der Restaurantleiter erteilt mündlich ein Hausverbot.

(2) Wer vorsätzlich oder mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen des YAYA zerstört oder beschädigt, erhält sofortiges Hausverbot und hat den verursachten Schaden zu ersetzen. Auch im Falle der fahrlässigen Zerstörung oder Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder Dekorationen des YAYA hat der Verursacher den Schaden zu ersetzen.

(3) Ein Zutrittsverbot kann durch die Mitarbeiter insbesondere auch dann ausgesprochen werden, wenn der Gast
a) durch sein Auftreten und seine Kleidung eine besondere politische und weltanschauliche Gesinnung zeigt, die im Widerspruch zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland steht,
b) offensichtlich beabsichtigt, sich im YAYA durch die Verteilung von Schriftstücken oder mündlich politisch zu betätigen.

Offensichtlich alkoholisierten oder anderweitig berauschten Personen ist der Zutritt zum YAYA verboten.

Das Rauchen im YAYA-Restaurant ist untersagt. Auf das Rauchverbot wird durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht.

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.

Für das Abhandenkommen der Garderobe übernimmt YAYA keine Haftung es sei denn, YAYA und/oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

Die Besucher werden gebeten, sich bei dem Verlassen des YAYA leise zu verhalten. Im Interesse der Nachbarschaft wird um Rücksichtnahme gebeten.

Falls der Gast mit dem Auto oder Motorrad gekommen ist, hat er zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Das YAYA Team ist gerne bereit, ein Taxi zu rufen; eine Haftung hierfür trifft das YAYA nicht.

Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis des YAYA Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für Beseitigung und Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des YAYA bleiben vorbehalten.

Nach vorübergehendem Verlassen des YAYA wird ein Besucher nur dann wieder eingelassen, wenn er seine Chipkarte an der Kasse abgegeben und beim Wiedereintritt eine neue Chipkarte erhalten hat oder wenn er, beispielsweise weil er auf der Terrasse gespeist hat, seine erste Chipkarte am Eingang vorzeigt.

Fotoaufnahmen von Gästen des YAYA sind nur mit Einverständnis der betroffenen Gäste zulässig. Sollten Gäste trotz fehlenden Einverständnisses fotografiert werden, sollten sie dies dem YAYA unverzüglich mitteilen, damit die Fotoaufnahmen unterbunden werden können. Das YAYA ist seinerseits berechtigt, Fotoaufnahmen, auch wenn sie mit dem Einverständnis des Gastes erfolgen, jederzeit zu untersagen.

YAYA nutzt für Werbezwecke, insbesondere für Werbung im Internet, ausschließlich Fotos von Besuchern, die nach Versicherung der Fotografen der Anfertigung der Fotos und deren Nutzung für Werbung in dem konkreten Medium zugestimmt haben. Sofern die entsprechenden Angaben des Fotografen gegenüber dem YAYA nicht zutreffen sollten und die abgebildete Person der Aufnahme und der Nutzung nicht zugestimmt hat, ist YAYA zu informieren, damit die Fotografien umgehend gelöscht werden können.

Im YAYA können zur Wahrung des Hausrechtes und zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes des Restaurantbetriebes besonders gefährdete Orte, insbesondere im Bestell,- und Zubereitungsbereich, videoüberwacht werden. Die Bänder können bei begründeten Anträgen von der durch die Geschäftsleitung beauftragten Personen nach vorheriger Genehmigung durch den Datenschutzbeauftragten eingesehen werden. Sofern es nicht zu besonderen Vorfällen kommt, die eine Auswertung der Aufnahmen erfordern, werden die Bänder regelmäßig nach 48-72 Std. gelöscht.

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für das YAYA als auch den Gast der Ort des Restaurants.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(3) Die deutsche Sprachfassung der Geschäftsbedingungen des YAYA ist allein maßgeblich.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. YAYA wird die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag enthalten sein sollten.